Hilfen sollten so ausgerichtet sein, dass den individuellen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung Rechnung getragen wird. Die Organisation der Hilfen soll auf die Person orientiert sein und ihr Selbstbestimmung über den eigenen Lebensweg und die Lebens-gestaltung ermöglichen.
Menschen mit einer Behinderung und einem intensivem Unterstützungsbedarf soll ein selbstbestimmtes Wohnen ermöglicht werden.
Ermittlung des Hilfebedarfs
Die Finanzierung kann sich je nach Hilfebedarf aus folgenden Leistungen zusammen setzen:
Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung ergibt sich durch die Beantragung des „Persönlichen Budgets“.